Wir sind für Sie da!

 

Wir möchten Ihnen hier einige wichtige Informationen geben, was in einem Todesfall zu beachten ist.

Heutzutage sterben die meisten Menschen in Pflegeheimen oder Krankenhäusern.
Wenn ein geliebter Mensch zu Hause stirbt, stehen die Angehörigen oft vor einer schweren emotionalen Situation.

Trotzdem sind zahlreiche Entscheidungen zu treffen.

Benachrichtigen Sie einen Arzt, am besten den Hausarzt. Der Tod eines Menschen lässt sich vom Laien nicht immer auf den ersten Blick feststellen. Deshalb ist ein Notruf unter der Telefonnummer 112, besonders nach einem Unfall oder einer plötzlichen lebensbedrohenden Erkrankung, immer der erste Schritt. Gegebenenfalls können Sie dann lebensrettende Sofortmaßnahmen einleiten. Beachten Sie, dass der Notruf einige wichtige Informationen enthalten sollte:

Was gilt bei einem Notruf zu beachten?

(Wie im erste Hilfe Kurs erlernt, denken Sie an die 5 W)

- 1. Wer meldet? / Ihren Namen
- 2. Was ist passiert? / Schildern Sie den Vorfall
- 3. Wo ist es passiert? / Adresse
- 4. In welchem Zustand ist die Person ?
- 5. Warten auf Rückfragen!

Wenn der Arzt den Tod des Angehörigen festgestellt hat, stellt er eine Todesbescheinigung aus. Diesen muss er beim Verstorbenen zurücklassen.

Benachrichtigen Sie nun den Bestatter Ihres Vertrauens.
Wir stehen Ihnen Tag und Nacht, 7 Tage die Woche, zur Verfügung.

- Raum St. Ingbert -
Telefonnr.: 06894 6586 ( Günther & Liesel Thiery Bestattungen)

oder

- Raum Saarbrücken -
Telefonnr.: 0681 42504 ( Emil Kröner Bestattungen)

In dieser schwierigen Lage können Sie sich auf unsere Kompetenz und unser Einfühlungsvermögen verlassen.

Wie lange der Verstorbene nun daheim verbleibt, liegt bei Ihnen. Bis zu 36 Stunden sind gesetzlich erlaubt. Eine Erdbestattung muss bis zu 120 Stunden nach dem Tod erfolgen. Im persönlichen Gespräch klären wir alle weiteren Fragen. Dieses Gespräch kann bei Ihnen zu Hause stattfinden oder in den Besprechungsräumen unseres Bestattungsinstituts.

Übrigens: Sie können das Bestattungsunternehmen Ihres Vertrauens völlig frei, selbst wählen, unter welchen Umständen oder wo auch immer der Trauerfall eingetreten ist.

Behördengänge:

Sie benötigen folgende Dokumente zur Abmeldung eines Verstorbenen:

Hier finden Sie diese Information zum Nachdrucken.